AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemeinsam mit dem eingereichten Angebot verbindlicher Bestandteil von Vereinbarungen zwischen dem Angebotsempfänger bzw. unserem Mandanten und der Habitat Consult – ein Joint Venture der von selbständigen Partnern.

1. Geltungsbereich
Die Tätigkeit der Habitat Consult erfolgt im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und soll im Verhältnis zum Auftraggeber einem gerechten Ausgleich der gegenseitigen Rechte und Pflichten dienen.

2. Angebote
Angebote und Mitteilungen der Habitat Consult, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und daher vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Habitat Consult erfolgen. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht mindestens in Höhe der Provision.

3. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objekts bereits bekannt, hat er dies der Habitat Consult unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Angebot als nachgewiesen und dem Empfänger als unbekanntes Angebot.

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Die Habitat Consult darf für beide Vertragsparteien entgeltlich und uneingeschränkt tätig werden.

5. Provision
Mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages infolge Nachweis oder Vermittlung durch die Habitat Consult ist zu deren Gunsten die Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich avisierten Bedingungen geschlossen, so bleibt der Provisionsanspruch hiervon unberührt, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder wirtschaftlich nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Es gilt entsprechendes, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Pacht statt Kauf, Kauf statt Pacht, Erbbaurecht statt Kauf). Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt. Die vereinbarte Provision wird am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kaufvertrags fällig, zahlbar ohne Abzug 10 Werktage nach Rechnungserstellung.

6. Provisionssätze
Im Erfolgsfall sind folgende Provisionssätze – zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer – zu zahlen, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet vom Gesamtverkaufspreis inklusive aller zusätzlichen versprochenen oder erbrachten Leistungen: vom Käufer und Verkäufer je 3%, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert: vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3% zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Vermietung und Verpachtung bei Verträgen: vom Mieter und Vermieter je 2 (zwei) Netto- Monatsmieten / -pachten, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Durch mietfreie Zeiten wird die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Provisionsanspruches nicht reduziert. Während der mietfreien Zeiten ist die Miete anzusetzen, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist. Optionslaufzeiten werden der Vertragslaufzeit hinzugerechnet.

Die genannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich entsprechend aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen. Bei der Vereinbarung einer Staffelmiete ist die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend. Die genannten Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Provision gültig ist.

7. Haftungsausschluss
Die von der Habitat Consult weitergegebenen Informationen zu Objekten beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer, Vermieter bzw. bei ARGE – Geschäften vom Partner. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen oder Ähnliches kann die Habitat Consult daher nicht übernehmen. Die Durchführung eigener Untersuchungen, eigener Nachforschungen und eigener Besichtigungen wird explizit empfohlen.

Fehlende oder falsche Angaben haben daher keine Annullierung oder Rückabwicklung des Verkaufs oder der Verpachtung zur Folge. Ferner bilden sie keine Rechtsgrundlage für eine Aufhebung des Vertrags oder für etwaige Schadenersatzansprüche. Grundlage eines Kauf- oder Pachtvertrags ist ausschließlich der später zu vereinbarende Vertragsinhalt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft bzw. verpachtet wird. Im Übrigen haftet der betroffene Partner der Habitat Consult nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Auftrags.

8. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt die Habitat Consult insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwands gegen Einzelnachweis.

9. Vertragsabschluss
Bei Nachweis oder Vermittlung hat die Habitat Consult Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Habitat Consult, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Habitat Consult auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen – einschließlich der getroffenen Nebenabreden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Habitat Consult unverzüglich schriftlich zu informieren.

10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht, wenn keine andere Vereinbarung schriftlich erfolgt. Gerichtsstand ist Erding.

Stand: 14.12.2023